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Ist der Samstag ein Werktag?

Hier herrscht oft Verwirrung. Schließlich sind die Zeiten, an denen Samstag gearbeitet wird, vorbei ­ jedenfalls vorläufig. Der Samstag ist also kein Arbeitstag. Ist er aber trotzdem ein Werktag? Die Antwort lautet: Ja.




Foto: Samantha Grandy


Wenn also jemand am Samstag sein Auto im eingeschränkten Halteverbot parkt und hofft, dass er das an diesem Tag darf, weil auf dem Schild "werktags von 9.00 bis 18.00 Uhr stand, so ist dieser jemand im Irrtum. Das Schild sagt übersetzt: In der Zeit von 9.00 bis 18.00 Uhr ist vom Montag bis Samstag das Parken verboten.

Eine Ausnahme der Grundregel "Samstag = Werktag" gilt nur, wenn eine Frist abläuft und der letzte Tag der Frist auf einen Samstag (oder Sonntag oder einen Feiertag) fällt. Dann verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag, also bis zum nächsten Montag. Der Samstag wird also bei der Berechnung von Fristabläufen nicht wie ein Werktag behandelt. In allen anderen Fällen gilt jedoch: Der Samstag ist ein Werktag.

(Quelle: Das empfehlenswerte Buch von Ralf Höcker: "Neues Lexikon der Rechtsirrtümer")

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