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"Warum berechnet man kalkulatorische Kosten?" Dies ist eine Frage, die den Prüfling ganz schön ins Schleudern bringen kann. Doch Rettung naht. Hier lesen Sie, wie man auf eine solche Frage antworten könnte.

Der Begriff "Kosten" ist einer der schillerndsten Begriffe der ganzen Betriebswirtschaftlehre. Er ist ein gedankliches Konstrukt, schwer greifbar.

In Gegensatz dazu weiß jedes kleine Kind was „Auszahlungen" sind. Man kann den Abfluss des Geldes sehen und fühlen. Und dass man "Auszahlungen" und „"Kosten" nicht verwechseln darf, wissen wir bereits aus früheren Beiträgen.

Kosten aber sind betriebsbedingter Werteverzehr. Und eine der Aufgaben der Kostenrechnung ist es, den betrieblichen Erfolg zu ermitteln. Dieser betriebliche Erfolg ist definiert als das Betriebsergebnis und wird berechnet, indem man die Kosten von den Leistungen abzieht.

Und hier kommen die kalkulatorischen Kosten ins Spiel.

Verschafften wir uns zunächst mal einen Überblick, wo die kalkulatorischen Kosten hingehören und welche kalkulatorischen Kosten es gibt.

Kalkulatorische Kosten gehören also nicht zum Aufwand. (Die genaue Abgrenzung betrachten wir später). Die verschiedenen Arten kann man sich merken, indem man sich „KaWAMUZ" merkt. Kalkulatorische Wagnisse, Abschreibungen, Miete, Unternehmerlohn und Zinsen.

Man berechnet die kalkulatorischen Kosten, um ein möglichst genaues Betriebsergebnis zu berechnen. Schließlich dient die Kostenrechnung internen Steuerungsaufgaben und dient nur der Selbstbetrachtung. Hier möchte man so genau wie möglich sein.

Im nächsten Beitrag soll dies am Beispiel des kalkulatorischen Unternehmerlohns erklärt werden.

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