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(1) Zur Prüfung ist zugelassen, wer...
I. eine mit Erfolg abgelegte IHK-Fortbildungsprüfung zum Fachwirt/zur Fachwirtin bzw. Fachkaufmann/-frau (zum Beispiel der Fachkfm./-frau für Marketing, Personalfachkauffrau(-mann)
oder II. eine mit Erfolg abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine anschließende wenigstens zweijährige Berufspraxis nachweisen kann.
(2) Abweichend von I. und II. kann zur Prüfung zugelassen werden, wer
durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
(Gute Chancen hat hier zum Beispiel ein Geschäftsführer oder Key-Account-Manager, generell jeder mit Budgetverantwortung, Führungsverantwortung, Personalverantwortung.)
Sprechen Sie vorab mit uns. Wir beraten Sie gern.
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