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Zugangsvoraussetzungen Betriebswirt/in (IHK)

 

(1) Zur Prüfung ist zugelassen, wer... 

I. eine mit Erfolg abgelegte IHK-Fortbildungsprüfung zum Fachwirt/zur Fachwirtin bzw. Fachkaufmann/-frau (zum Beispiel der Fachkfm./-frau
für Marketing, Personalfachkauffrau(-mann) 

oder
 
II. eine mit Erfolg abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine anschließende wenigstens zweijährige Berufspraxis nachweisen kann.

(2) Abweichend von I. und II. kann zur Prüfung zugelassen werden, wer

durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.


(Gute Chancen hat hier zum Beispiel ein Geschäftsführer oder Key-Account-Manager, generell jeder mit Budgetverantwortung, Führungsverantwortung, Personalverantwortung.)

Sprechen Sie vorab mit uns. Wir beraten Sie gern.

Ansprechpartner/in
bei der IHK:

Ort: Ansprechpartner: Telefon:
Hamburg Uwe Leipold   040-3613-8347
Düsseldorf Frau Teiche 0211-3557-260
Köln Frau Henning 0221-1640-615
Frankfurt Frau Brieskorn/
Frau Özdamar
069-2197-1398
Stuttgart Frau Bühler 0711-2005-340
München Frau Schmalisch 089-5116-500

Bitte lassen Sie...
sich möglichst vor Seminarbeginn schriftlich von der IHK bestätigen, dass Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

 

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