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Zugangsvoraussetzungen Geprüfte(r) Personalfachkaufmann/-frau

 

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer...

eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis im Personal- und Sozialwesen
oder
eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine weitere Berufspraxis von mindestens 3 Jahren im Personal- und Sozialwesen nachweisen kann.

Ausnahmeregelung:
5 Jahre Berufspraxis in einem fachnahen Arbeitsbereich, davon mindestens 3 Jahre im Personal- und Sozialwesen.

ADA-Schein
Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (ADA-Schein) zu erbringen.

 

Ansprechpartner/in
bei der IHK:

Ort: Ansprechpartner: Telefon:
Hamburg Beate Rudolph
040-3613-8585
Düsseldorf Frau Schütze
0211-3557-317
Köln Frau Spörri 0221-1640-613
Frankfurt Frau Brieskorn/
Frau Özdamar
069-2197-1398
Stuttgart Frau Heilmann 0711-2005-330
München Frau Kurz
089-5116-543

Bitte lassen Sie...
sich möglichst vor Seminarbeginn schriftlich von der IHK bestätigen, dass Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

 

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