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Zur Prüfung ist zugelassen, wer...
I. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung
oder II. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Technischen Fachwirt
oder
III. eine mit Erfolg abgelegte , staatlich anerkannte Prüfung zum Ingenieur mit wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis nachweist.
Abweichend hiervon kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Kenntnisse, Fertigkeiten, und Erfahrungen erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.Sprechen Sie vorab mit uns.
Wir beraten Sie gern.
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